AGB

Life & Sport Culture

Unterricht Richtlinien

1. Nach Abgabe der Anmeldung sind die Kursgebühren zu zahlen.
2. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung und der Abgabe tritt der Vertrag in Kraft.
3. Die Wahl der Tennislehrer/Übungsleiter für die jeweilige Unterrichtsstunde ist der Tennisschule LESC vorbehalten.
4. Einzel-Unterrichtsstunden die nicht 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt werden, müssen vom Teilnehmer bezahlt werden.
5. Versäumte Spieltermine vom Kursteilnehmer können nicht nachgespielt werden. Dies gilt für Einzeltraining und für durchlaufende Gruppenkurse.
6. Jeder Tennislehrer/Übungsleiter der LESC Tennisschule ist berechtigt, an berufsspezifischen Aus- und Weiterbildungslehrgängen teilzunehmen. Sollte dadurch oder durch Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund ein Tennislehrer/Übungsleiter nicht in der Lage sein, den Unterricht zu erteilen, so ist die LESC Tennisschule berechtigt, einen Ersatz zu stellen oder die Stunde nachspielen zu lassen.
7. Außerdem gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tennisschulen

Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der LESC Tennisschule geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Tennisschule LESC kommt nach Anmeldung zustande. Die LESC Tennisschule ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei.

Training

Leistungsangebot
Das Leistungsangebot der LESC Tennisschule umfasst Gruppen- und Einzeltraining.
Die Einteilung der Gruppen erfolgt nach organisatorischen und sportlichen Erfordernissen, insbesondere nach Spielstärke. Die LESC Tennisschule behält sich vor, Gruppeneinteilungen jederzeit anzupassen oder zu ändern.

Jugendliche und Kinder ab dem vollendeten 7. Lebensjahr zahlen in Gruppen von 3 bis 6 Personen einen einheitlichen Beitrag. Bei Gruppen mit mehr als 6 Personen ist die LESC Tennisschule berechtigt, einen zweiten Trainer einzusetzen. Sollte dies aus organisatorischen oder praktischen Gründen nicht möglich sein, kann der Beitrag entsprechend angepasst werden.

Halle

Trainingsorte, Platzbedingungen und Haftung

Trainingsorte

Das Training findet im Winter in der Halle Termeer statt.
Das Sommertraining findet auf der Anlage des NTC Stadtwald statt.

Änderungen der Trainingsorte aufgrund organisatorischer, technischer oder witterungsbedingter Gründe bleiben vorbehalten, soweit diese für die Teilnehmer zumutbar sind.

Platz- und Hallenzustand

Die Tennisschule hat keinen Einfluss auf den Zustand der Außen- und Hallenplätze.
Der jeweilige Zustand der Plätze (z. B. Belag, Witterungseinflüsse, Wartung, Sperrungen, technische Mängel oder behördliche Anordnungen) liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des jeweiligen Anlagenbetreibers.

Haftungsausschluss für Platzbedingungen

Die Tennisschule übernimmt keinerlei Haftung für die Bespielbarkeit, Sicherheit, Qualität oder Verfügbarkeit der Außen- oder Hallenplätze.

Ansprüche wegen witterungsbedingter Einschränkungen, Platzmängeln, Sperrungen oder sonstiger Nutzungshindernisse sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Betreiber geltend zu machen.

Trainingsdurchführung bei Einschränkungen

Bei eingeschränkter Nutzbarkeit der Plätze ist die Tennisschule berechtigt, Trainingszeiten zu verschieben, anzupassen oder gleichwertige Ersatzlösungen anzubieten, soweit dies organisatorisch möglich und zumutbar ist.

Ausschluss von Ersatzansprüchen

Ein Anspruch auf Minderung, Rückerstattung oder Schadensersatz aufgrund von Platz- oder Hallenbedingungen besteht nicht, sofern die Tennisschule die Einschränkungen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

(Jugendlichen und Kinder zahlen den gleichen Beitrag, in einer Trainingsgruppe von 3 bis 6 Personen).

Aufsicht bei Kindern

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Tennislehrers/Übungsleiters Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!

Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Tennislehrers/Übungsleiters keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der bzw. die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

Ausgefallene Stunden

Sofern individuell vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 48 Stunden vor dem Termin informieren. Anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Rechtzeitig abgesagte oder wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene individuell/sporadisch vereinbarter Trainingstermine werden nach Möglichkeit nachgespielt. Sofern dies trotz bester Bemühungen innerhalb von 6 Monaten nicht möglich ist, entfällt unsere Leistungsverpflichtung. In diesem Fall entfällt auch unser Anspruch auf das auf die Stunde entfallende Trainingsentgelt. Diese Regelung kann auf das halbjährige Saisontraining (im Jugend- und Erwachsenenbereich) nicht angewandt werden. In diesem Fall gehen bei witterungsbedingten Ausfallstunden (sowohl bei Einzel- als auch Gruppentraining) z.B. durch Regen, Sturm etc. die ersten beiden Ausfallstunden zu Lasten des Trainingsteilnehmers und ab der dritten Ausfallstunde wird mit 50:50 abgerechnet.

Haftung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und / oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen. Wenn höhere Gewalt (plötzlich einsetzende Kriege, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien) oder sonstige Umstände vorliegen, deren Beseitigung unmöglich ist, entfällt die Leistungspflicht bzw. erlischt der Anspruch auf Erstattung.

Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.

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